Landschaftaudit der Woiwodschaft
Die Notwendigkeit, den Landschaftsschutz und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu gewährleisten, ergibt sich aus den Bestimmungen des Europäischen Landschaftkonvention, das 2005 von Polen ratifiziert wurde. Gemäß dem Art. 5 dieser Konvention ist Polen unter anderem verpflichtet Schritte zu…