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Landschaftaudit der Woiwodschaft

Die Notwendigkeit, den Landschaftsschutz und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu gewährleisten, ergibt sich aus den Bestimmungen des Europäischen Landschaftkonvention, das 2005 von Polen ratifiziert wurde. Gemäß dem Art. 5 dieser Konvention ist Polen unter anderem verpflichtet Schritte zu unternehmen, um Landschaften rechtlich anzuerkennen, eine Landschaftspolitik zu etablieren und umzusetzen und die Landschaft in ihre eigene Regional- und Stadtplanungspolitik sowie in andere Politiken zu integrieren, die sich direkt oder indirekt auf die Landschaft auswirken.

Die Empfehlungen der Konvention wurden in Art. 38 des Gesetzes vom 27. März 2003 über Raumplanung und -entwicklung berücksichtigt und verpflichten die territorialen Selbstverwaltungen, ein Landschaftsaudit als neues Instrument für den Landschaftsschutz in den Regionen vorzubereiten. Ein Landschaftsaudit wird entwickelt, um Landschaften in der Woiwodschaft zu identifizieren und zu bewerten. Im Rahmen des Audits werden vorrangige Landschaften festgelegt, die aufgrund ihrer natürlichen, kulturellen, historischen oder ästhetisch-landschaftlichen Werte für die Gesellschaft besonders wertvoll sind und als solche erhalten werden müssen. Für das Gebiet der gesamten Woiwodschaft wird ein Landschaftsaudit unter Verwendung der Klassifizierung und Methodik erstellt, die gemäß der Verordnung des Ministerrates zur Vorbereitung der am 28. Februar 2019 veröffentlichten Landschaftsaudits festgelegt wurden (G. Bl. Om 2029, Punkt 394).

Am 3. Juni 2020 hat der Vorstand der Woiwodschaft Westpommern den Beschluss gefasst über die Entscheidung zur Kofinanzierung des Landschaftsaudits im Rahmen des regionalen operationellen Programms der Wojewodschaft Westpommern 2014-2020.