Raumordnungsplan der Wojewodschaft Westpommern verabschiedet
Das regionale Parlament Sejmik der Wojewodschaft Westpommern hat am 24. Juni 2020 die Änderung des Raumbewirtschaftungsplanes der Wojewodschaft verabschiedet. Der Beschluß Nr. XVII / 214/20 tritt 14 Tage nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Wojewodschaft Westpommern in Kraft.
Der Raumordnungsplan der Wojewodschaft ist ein Bestandteil der regionalen Planung, in der die strategischen Ziele der Wojewodschaft in Hinsicht auf die Raumordnung konkretisiert werden. Unter Berücksichtigung der Bedingtheiten werden die Grundsätze und Richtungen für die Gestaltung der räumlichen Struktur der Wojewodschaft so festgelegt, dass günstige Bedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung, die Erhöhung des Lebensstandards und der Lebensqualität sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Region gemäß den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung geschaffen werden. Der Raumordnungsplan ist ein grundlegendes Dokument der Raumordnungspolitik der Wojewodschaft. Er bezieht sich auf die Hauptbestandteile der Raumbewirtschaftung sowie auf die Koordinierung organisatorischer, sozialer, wirtschaftlicher und anderer Absichten, die für die Wojewodschaftsregierung in Hinsicht auf die Raumordnung von Interesse sind. Der Raumordnungsplan setzt die Rahmen für die Territorialisierung der Entwicklungspolitik der Wojewodschaft fest.
Die im Plan angegebenen Ziele und Richtungen wurden in 3 Teile gegliedert: solche, die sich auf das gesamte Gebiet der Wojewodschaft, auf das funktionale Gebiet des Funktionszentrums der Wojewodschaft, d.h. auf die Metropolregion Stettin beziehen.
Die folgenden Ziele der Raumpolitik der Wojewodschaft wurden im Planentwurf ausgegliedert:
Ziel I. Stärkung der Außenbeziehungen der Wojewodschaft
Ziel II. Schutz und Gestaltung der natürlichen Umwelt
Ziel III. Entwicklung des Bevölkerungspotentials
Ziel IV. Umgestaltung des Siedlungsnetzes
Ziel V. Schutz des kulturellen Erbes und der kulturellen Landschaft
Ziel VI. Entwicklung der sozialen Infrastruktur
Ziel VII. Wirtschaftswachstum und Wirtschaftsentwicklung
Ziel VIII. Verbesserung der externen und internen Verkehrsanbindung sowie der Effizienz des Verkehrssystems
Ziel IX. Ausbau der technischen Infrastruktur, Verbesserung des Wasser- und Abwassermanagements, Entwicklung der Energietechnik, die erneuerbaren Energiequellen und Erhöhung der digitalen Zugänglichkeit
Ziel X. Ausbau der Verteidigungs- und der Staatssicherheitinfrastruktur
Funktionale Gebiete in der Raumordnungspolitik der Wojewodschaft:
Ziel XI. Nutzung gemeinsames Potenzials und Integration städtischer Funktionsgebiete
Ziel XII. Rationalisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und Ressourcenschonung im Funktionsgebiet der Küstenzone
Ziel XIII. Vorbeugung der Marginalisierung, Unterstützung der Entwicklung im funktionalen Gebiet der Sonder-Eingliederungszone
Ziel XIV. Verbesserung der internen Konsistenz und Aufhebung der Randlage des Grenzfunktionsgebiets
Raumordnungsplan des funktionalen Gebiets des Funktionszentrums der Wojewodschaft:
Ziel XV. Entwicklung der Funktionen der Metropole und der Rolle von Stettin im europäischen und nationalen Städtenetz
Ziel XVI. Rationalisierung der funktionalen und räumlichen Struktur und des Siedlungsnetzes sowie Stärkung der städtischen Funktionen
Ziel XVII. Verbesserung des Lebensstandards der Einwohner
Ziel XVIII. Schutz der natürlichen Werte und des kulturellen Erbes
Ziel XIX. Stärkung des funktionalen Gebiets von Stettin als Zentrum des Wirtschaftswachstums
Ziel XX. Stärkung der internen und externen Verkehrsverbindungen
Ziel XXI. Aufbau effizienter technischer Infrastruktursysteme in der Metropolregion Stettin in Hinsicht auf Energietechnik, Abfallwirtschaft und Hochwasserschutz.
Im Rahmen der Raumbewirtschaftungsrichtungen sind vier Kategorien von Maßnahmen identifiziert: Festsetzungen, Vorschläge, Projekte und Empfehlungen. Zu den Festsetzungen und Vorschlägen wurden Umsetzungsinstrumente, zu den Projekten und Empfehlungen verantwortliche Stellen und Empfänger zugewiesen.
1) Festsetzungen sind Maßnahmen oder Regeln, die in Form von Anträgen zu den Raumbewirtschaftungsdokumenten der Wojewodschaft (Raumbewirtschaftungspläne benachbarter Wojewodschaften, Raumbewirtschaftungspläne der funktionalen Gebiete), Planungsdokumenten der Gemeinde (Studien über die Rahmenbedingungen und der Perspektiven der Raumbewirtschaftung) sowie den nationalen und internationalen Dokumenten, die für das Gebiet der Wojewodschaft gelten, soweit sie sich auf den sachlichen Geltungsbereich dieser Dokumente und auf das Gebiet beziehen, für welche das Dokument erstellt wird. Im Falle von Gemeindedokumenten muss die Einbindung der Festsetzungen in ein Planungsdokument von der Wojewodschaftsregierung notwendig vereinbart werden.
2) Vorschläge sind Maßnahmen oder Grundsätze der Raumordnungspolitik der Wojewodschaft, die bei der Erstellung von Dokumenten im Zusammenhang mit der räumlichen und sozioökonomischen Planung sowie bei anderen Maßnahmen, die sich auf die räumliche Ordnung in der Wojewodschaft auswirken, berücksichtigt werden sollten. Die Vorschläge zeigen die Wege zur Umsetzung der Ziele und Richtungen der Raumordnungspolitik und gewährleisten die Kohärenz von Regionalpolitik und Raumplanung. Die Vorschläge stellen Leitlinien für die Durchführung der Raumordnungspolitik der Wojewodschaft, die von den Selbstverwaltungsbehörden der Wojewodschaft und ihren untergeordneten Einheiten berücksichtigt werden müssen. Für übrigen Einheiten der kommunalen Selbstverwaltung sind die Vorschläge nicht bindend und können nicht die Grundlage für die Ablehnung darstellen. Sie sind jedoch eine Information darüber, dass Maßnahmen, die den Vorschlägen zuwider stehen, gegen die Raumordnungspolitik der Wojewodschaft stoßen und als solche von der Wojewodschaft nicht unterstützt werden.
3) Projekte sind Hinweise zur Erstellung von Analyse-, Studien-, Planungs- und Strategieunterlagen auf dem Gebiet der Raumbewirtschaftung der Wojewodschaft, die sich auf die bisher nicht oder nur unzureichend umgesetzten Maßnahmen beziehen. Die Empfänger sind: Staatsverwaltung, kommunale Selbstverwaltung, Hochschulen und andere Institutionen, die für die Vornahme dieser Maßnahmen verantwortlich sind.
4) Empfehlungen sind Vorschläge zur Festlegung von Regeln (z.B. Rechtsnormen) oder Raumbewirtschaftungsmaßnahmen der Wojewodschaft, die sich je nach Zuständigkeit an Institutionen außerhalb oder innerhalb der Wojewodschaft richten. Empfehlungen werden an bestimmte Entscheidungsträger gerichtet.
In Hinsicht auf einzelne Maßnahmen werden Gebiete der Wojewodschaft angegeben, die von ihrer Reichweite abgedeckt werden. Für jeden Vorschlag wurden Umsetzungsinstrumente angegeben. Bei Projekten wurden die für die Durchführung dieser Projekte zuständigen Stellen angegeben. Bei Empfehlungen werden auch Gebiete außerhalb der Grenzen der Wojewodschaft sowie die Stellen, an die diese Empfehlungen gerichtet sind, angegeben.
Der Raumordnungsplan der Wojewodschaft ist als ein Planungsdokument, ein Akt der internen Leitung. Daher sind alle in dem Plan erfassten Maßnahmenkategorien für die Organe der kommunalen Selbstverwaltung und für ihre untergeordnete Einheiten bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategie-, Programm- und Operativen Dokumenten bindend.
Anhänge:
Der Raumordnungsplan der Wojewodschaft Westpommern
Karte Raumordnungsplan der Wojewodschaft Westpommern
Beschluss des Sejmiks der Wojewodchaft Westpommern