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Stärkung der regionalen Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel

Das Regionale Büro für Raumordnung der Woiwodschaft Westpommern hat zusammen mit den Verwaltungseinheiten, die sich mit Raumpolitik in den Woiwodschaften Lebus, Wielkopolskie und Niederschlesien befassen, einen Antrag im Rahmen des von der Europäischen Kommission verwalteten Instruments für technische Unterstützung (GD REFORM, Generaldirektion zur Unterstützung von Strukturreformen) vorbereitet. Ziel ist es, fachkundige Unterstützung zur Stärkung der regionalen Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel des polnisch-deutschen Verflechtungsraums zu gewinnen. Die Zusammenarbeit betrifft die Organisation von vier Visionsworkshops zur Aktualisierung des Gemeinsamen Zukunftskonzepts für den polnisch-deutschen Verflechtungsraum – Vision 2030, sodass das von den Parteien vereinbarte Dokument unter anderem zur Grundlage für die Programmierung der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit nach 2027 wird. Im Rahmen der angeforderten Unterstützung sehen wir eine Zusammenarbeit mit den Bundesländern vor, die Mitveranstalter des Gemeinsamen Zukunftskonzepts sind, dessen Entwicklung im Rahmen des Raumordnungsausschusses der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit möglich war . Der Antrag auf Unterstützung durch deutsche Partner wurde gesondert in der Formel „in parallel“ eingereicht.

Das Instrument zur technischen Unterstützung soll die Kapazitäten der Verwaltung zur Vorbereitung, Planung und Umsetzung von Reformen erhöhen, beispielsweise durch den Austausch bewährter Verfahren, die Entwicklung geeigneter Prozesse und Methoden sowie die effektive und effizientere Verwaltung von Ressourcen. Das Instrument ist eine Fortsetzung des Strukturreformunterstützungsprogramms. Es wird zentral von der Europäischen Kommission, Generaldirektion zur Unterstützung von Strukturreformen, verwaltet. Nach Angaben der Kontaktstelle im Ministerium für Entwicklung und Technologie wurde in diesem Jahr eine Rekordzahl von 49 Förderanträgen bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die vorläufigen Rekrutierungsergebnisse werden in der zweiten Dezemberhälfte bekannt gegeben. Das Ministerium für Finanzen und Regionalpolitik hat seine Unterstützung bei der Umsetzung der Idee erklärt, sofern sie umgesetzt wird.

Das Gemeinsame Zukunftskonzept 2030 für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum ist eine raumplanerische Vision, die zeigt, wie der Raum auf beiden Seiten der Oder und der Lausitzer Neiße 2030 aussehen soll. Das Dokument wird von beiden Regierungen vereinbart und akzeptiert – es enthält keine formalen planerischen Festlegungen. Es ist jedoch als beiderseits abgestimmte raumordnerische Handlungsempfehlung für die zuständigen Behörden, Einrichtungen und Entscheidungsträger zu verstehen.

Die Vision 2030 legt Maßnahmen in den folgenden Handlungsfelder fest:

  1. Die Vorteile der polyzentrischen
  2. Siedlungsstruktur nutzen
  3. Die verkehrlichen Verbindungen verbessern
  4. In die Menschen investieren
  5. Nachhaltiges Wachstum fördern
  6. Die Grundlagen für eine hohe Lebensqualität sichern

Da das Dokument „Vision 2030“ im Jahr 2016 zur Umsetzung angenommen wurde, sehen die Mitglieder des Raumverwaltungsausschusses die Notwendigkeit, es mit Fragen im Zusammenhang mit der regionalen Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel, einschließlich Energiewende, Landschaftsschutz und Strukturveränderungen, zu aktualisieren.

Das Regionale Büro für Raumordnung der Woiwodschaft Westpommern führt die Aufgabe auf der Grundlage von § 4, Punkte 2 und 6) der Satzung der Behörde aus.

Anhänge:

Gemeinsame Zukunftskonzept 2030